Für kleine (!) und mittlere CDR-Volumen …
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01.07.2017 | Vorratsdatenspeicherung gemäß TKG §113 tritt in Kraft
… und alle machen mit. Nein, nicht alle, nur diejenigen, die verpflichtet sind. Allerdings trifft das ohne die Marginalgrenze viele Telekommunikationsanbieter. Lassen Sie sich beraten.
Das TKG sieht ab dem 01.07.2017 vor alle Verbindungs(Verkehrs)daten aller Endkunden, die im Festnetz, Internet und Mobilfunknetz erfaßt werden, auzuzeichnen. Der „Zugriff“ durch die Behörden muss mit der sogenannten Beauskunftung sichergestellt sein. Belasten Sie sich nicht mit der komplzierten Umsetzung der Sicherheitsanforderungen und des Vier-Augen-Prozesses. o-VDS nimmt Ihnen diese Aufgaben im Rahmen eines Managed Service ab.
Neben der hohen Datensicherheit ist o-VDS wirtschaftlich vorteilhaft für die TK-Diensteanbieter. Gemeinsame Nutzung von Hard-/Software und Sicherheit schafft Kostenvorteile.
o-VDS verhindert den Einblick in die Verkehrsdaten während der Speicherung und beim Prozess der Auskunftserteilung durch besonders ermächtigtes Personal des o-VDS Betreibers oder des TK-Anbieters.
o-VDS nutzt rein technische Maßnahmen zum Schutz von Daten über alle Phasen des Prozesses hinweg und erreicht so einen Durchbruch bezüglich Datenschutzniveau und Schutz vor Missbrauch.
Produkt | Anzahl CDR/Monat |
---|---|
o-VDS – (uH) | unbillige Härte – auf Anfrage |
o-VDS – (S) | bis zu 100.000 |
o-VDS – (M) | bis zu 300.000 |
o-VDS – (L) | bis zu 500.000 |
o-VDS – (XL) | bis zu 1.000.000 |
o-VDS – (XXL) | bis zu 2.000.000 |
o-VDS – (unlimited) | – auf Anfrage – |